AVB für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und Leitenden Angestellten (ULLA)
von Jens Hebecker | Aug. 1, 2022 | 1 Kommentar
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Warum verzichtet die R+V nicht auf diese Klausel? „Kein Versicherungsschutz über diese Deckungserweiterung besteht für den Fall, dass der Versicherungsvertrag wegen Nicht- oder verspäteter Zahlung des Versicherungsbeitrages geendet hat (AT 3.3 und 3.5)“
Gerade im Fall der Insolvenz kann diese Klausel für den Alt-Geschäftsführer zum Verhängnis werden!