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Gemäß Ziffer 2.2.8 der AVB-R 2022 besteht Versicherungsschutz auch für die Tätigkeit als Restrukturierungsbeauftragter, Sanierungsmoderator und Mitglied des Gläubigerbeirats. Der Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus diesen Tätigkeiten besteht bis zur Höhe der Versicherungssumme, maximal in Höhe von 2.500.000 Euro.
Neu – Ziffer 5 (Anpassung an BRAO Reform in 08.2022)
Was gilt bei gemeinschaftlicher Berufsausübung?
· BAG als Ausgangspunkt der gemeinschaftlichen Berufsausübung
· Weitgehender Wegfall der Sozienklausel
· Modifikation wegen der Ausrichtung auf BAG
Weitere Änderungen in
· Ziff. 1 (bzw. 8)
· Ziff. 2 (StaRUG)
· Ziff. 9
· Ziff. 11
· Ziff. 21